DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Das MUNLV hat dem Verband gegenüber soeben telefonisch folgendes bestätigt:
In ganz NRW dürfen ab Samstag Schlachtschweine wieder zum Schlachthof gebracht werden. Dies gilt nicht für das Beobachtungsgebiet, also im Bereich von zehn Kilometern um die von der Schweinepest betroffenen Höfe. Eine erste Erleichterung gibt es dort allerdings auch: 11.04.2006
Das MUNLV hat dem Verband soeben den Erlass zu der sogenannten Sutzklausel übermittelt.
Diesen können Sie nachfolgend herunterladen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit den Entwurf eines Erlasses des MUNLV zur Auslegung und Erläuterung der momentan geltenden Vorschriften:
- Schweinepestschutzverordnung vom 6. April 2006 - Entscheidung der EU-Kommission (2006/274/EG) vom 6. April 2006 herunterzuladen. ![]()
Die deutsche Fassung der Entscheidung der EU-Kommission liegt nun vor und wurde bereits im Amtsblatt der EU (Amtsblatt L 99,36- Entscheidung 2006/274/EG) vom 7. April 2006 veröffentlicht.
Das BMELV teilt uns soeben mit, dass die Schweinepestschutzverordnung am 7. April 2006 um 0:00 Uhr in Kraft tritt.
Der Text kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Der Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat heute entschieden, dass für Schlachtschweine in NRW für zehn Tage ein vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot besteht. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt dies zunächst 14 Tage. Die Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem auch keine Schweine aus anderen Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus anderen Bundesländern dürfen nur unmittelbar auf festgelegten Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen um 0 Uhr in Kraft.
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses am 04.04.2006 hat die KOM einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, der heute verabschiedet werden sollte. Informationen darüber, ob der Entwurf in dieser Form tatsächlich verabschiedet wurde, liegen derzeit noch nicht vor. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die Entscheidung spätestens Morgen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
Im eBundesanzeiger wurde heute die neue Schweinepest-Schutzverordnung bekanntgemacht. Diese tritt morgen in Kraft. Auf § 1 Abs 4 weist das BMELV besonders hin, da für die im Anhang genannten Gebiete bis zum 12. April 2006 ein "stand still" besteht.
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |