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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Insgesamt 49 bestätigte Fälle - Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen.

Die Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich!

 

Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets – insgesamt jetzt 46 bestätigte Fälle

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei sechs weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben heute nachgewiesen.

Die Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 

Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets – insgesamt jetzt 40 bestätigte Fälle

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben heute nachgewiesen.

Beide Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets.
Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 

Ein Fundort liegt außerhalb des gefährdeten Gebietes, der andere im bisherigen Kerngebiet – insgesamt jetzt 38 bestätigte Fälle

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben heute nachgewiesen.

Ein Fundort liegt im aktuellen Kerngebiet. Der andere Fundort liegt im Landkreis Märkisch Oderland, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt – und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes. Das Land Brandenburg muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.

Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt wurde, waren weitere Fälle bei Wildschweinen erwartet worden. Die ASP wird sehr leicht über Körperflüssigkeiten von Wildschein zu Wildschwein übertragen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Pressemitteilung des BMEL und eine (unverbindliche) Karte finden Sie im Bereich Interna.

 

Insgesamt jetzt 36 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe nachgewiesen. Der Fundort liegt innerhalb des Kerngebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Insgesamt jetzt 35 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe nachgewiesen. Der Fundort liegt innerhalb des Kerngebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Insgesamt jetzt 34 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Insgesamt jetzt 32 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt wurde, waren weitere Fälle bei Wildschweinen in der Region erwartet worden. Die ASP wird sehr leicht über Körperflüssigkeiten von Wildschein zu Wildschwein übertragen.

 

Insgesamt jetzt 29 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei sieben weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 20 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg. Alle 20 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des Kerngebiets gefunden, zehn bei Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und zehn nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree.

Seit Montag sind in beiden Landkreisen auch Suchhundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bei der Fallwildsuche im Einsatz. Die speziell ausgebildeten Kadaversuchhunde sind darauf trainiert, in freier Suche totes Schwarzwild aufzuspüren. Die Suchhunde gehen aber nicht an einen Kadaver, damit er oder auch die Hundeführer das Virus nicht weitertragen.

 
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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