DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellSeit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten ist gesunken, der Mautsatz-Anteil für die Luftverschmutzungskosten gestiegen. Insgesamt sind die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht gesunken. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat hierfür eine eine Online-Plattform freigeschaltet, über die Sie einen Antrag auf Mauterstattung einreichen können. Erstattet werden kann der Mautsatz-Anteil aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für die Infrastrukturkosten für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.
A1/Hansalinie. Im Rahmen einer einwöchigen Kontrollwoche haben Beamte der Autobahnpolizei Sittensen gezielt Verkehrskontrollen zum Thema Lebendviehtransporte auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg durchgeführt. Diese Kontrollen wurden gleichzeitig zur internen Fortbildung auf dem Gebiet rund um das Tierwohl im Straßenverkehr genutzt. An zwei Tagen wurde ein Kontroll-Team der Polizei per Kamera begleitet. Zusammen wurden Aufnahmen für die Produktionsreihe Bei den Kontrollen wurden annähernd 85 Tiertransporte aus vier Ländern angehalten und überprüft. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen der Tiere gelegt- haben die Tiere genügend Platz, wie ist der gesamt Eindruck der Tiere, wie schwer ist das Fahrzeug, sind alle Genehmigungen vorhanden. Ein Bei den kontrollierten Tiertransporten wurde zudem mehrfach festgestellt, dass die Transportbücher nicht immer richtig ausgefüllt wurden. Weiterhin waren oftmals die Auslaufstutzen der Ladeflächen nicht richtig geschlossen, sodass Fäkalien auf die Straße laufen konnten. Erfreulicher Weise gab es aber auch viele Kontrollen, bei denen die Beamten keinerlei Beanstandungen hatten und die Lkw-Fahrer nach einem lobenden Gespräch aus den Kontrollen entlassen werden konnten. (Hervorhebung nicht in der Originalmeldung) Quelle: www.presseportal.de/blaulicht/pm/59459/5127710 Das BMEL teilt uns soeben Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Ministerium wird sich auf unterschiedlichen Ebenen – zum Beispiel bei der Europäischen Kommission und im Rat für Landwirtschaft und Fischerei – noch stärker engagieren als bisher. Wir wollen die Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer lösen. Außerdem mahnen wir die dringend erforderliche Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens an.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist eine im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Bundeslandwirtschaftsminister besucht Bonner Dienstsitz des BMEL und trifft Oberbürgermeisterin Dörner Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich heute gemeinsam mit Staatssekretärin Silvia Bender am Bonner Dienstsitz des Bundeslandwirtschaftsministeriums den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Cem Özdemir: Bei einem anschließenden Treffen mit der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Katja Dörner, im Alten Rathaus betonte Bundesminister Özdemir die Bedeutung des BMEL-Standortes Bonn und trug sich in das Gästebuch der Stadt ein. Cem Özdemir: In Bonn sitzen der Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt, das Forest Stewardship Council (FSC) als internationale Wald-Zertifizierungsorganisation und das European Forest Institute. Katja Dörner: Quelle: Pressemitteilung BMEL Nummer 1 vom 6. Januar 2022 04.01.2022
Das BMEL teilt uns soeben (18:09 Uhr) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ab dem 1. Januar 2022 darf ein Transport von Schlachttieren nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Bundestag und Bundesrat hatten dies bereits im Juni 2021, trotz der fundierten fachlichen und sachlichen Kritik der Branche, beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen dann auch Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen vorbehaltlich des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 innerstaatlich nicht befördert werden. Die entsprechende Verordnung wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. ![]() Erlebnischarakter der IGW ist in der vierten Corona-Welle nicht umsetzbar Die Internationale Grüne Woche 2022 (21. bis 30. Januar) findet nicht statt. Grund für die Absage sind die bundesweit steigenden Infektionszahlen im Kontext der 4. vierten Corona-Welle sowie die bestehenden und zu erwartenden Coronabeschränkungen. Quelle: Presseinformation der Messe Berlin vom 26. November 2021
25.11.2021
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |