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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

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ASP- Flyer BMEL Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhielten wir vom BMEL folgende Mitteilung:

mit anliegender ASF-INFO NOTE-25/2020 vom 07.04.2020 übersendet die KOM ein Schreiben des polnischen Veterinärdienstes zur Feststellung von ASP in einem Bestand mit 10.074 Schweinen am 05.04.2020 in Więckowice, Gemeinde Dopiewo, Kreis Poznański, Woiwodschaft Wielkopolskie (Großpolen). Der Bestand befindet sich außerhalb des Restriktionsgebiets des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU (siehe beigefügte Karte).

 

Wir bitten um Beachtung!

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN in Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1):

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 31.03.2020 übersende ich Ihnen als Anlage die zwischen den Bundesländern abgestimmte
neue BT-Tierhaltererklärung. Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns wie folgt mit (2. April 2020 um 14:22 Uhr)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Task Force Tierseuchenbekämpfung, Arbeitsstab der Länder, hat das BMEL über den folgenden Sachverhalt informiert:
Die LAV-Arbeitsgemeinschaft Tierseuchen, Tiergesundheit hat am 31.03.2020 zu Verfahrensfragen beim innerstaatlichen Verbringen von Kälbern den folgenden Beschluss in Bezug auf die Blauzungenkrankheit gefasst.

Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter Kälber ist unter folgenden Bedingungen möglich
a. Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt
· Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen.
· Die Impfungen sind in die HIT-Datenbank einzutragen
· Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
und
b. Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden.
· Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.
c. Die Regelung gilt ab dem 31.03.2020
Das im Beschluss dargestellte Verfahren ist damit seit dem 01.04.2020 anwendbar.
Die AG TT weist darauf hin, dass Änderung der Risikolage die Aktualisierung der Verbringungsregeln jederzeit erforderlich machen können.

Die aktuelle Bewertung des FLI vom 25. März 2020 finden Sie im Bereich Interna.

 

Begrenzte Einreise von Saisonarbeitskräften unter strengen Auflagen

(PM-BMEL 062 02.04.2020) Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben heute ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. hat uns heute die nachfolgenden Infomationen übermittelt.
Wir bitten um Beachtung!

 
BVVF - WIR VERTRETEN DEN MITTELSTAND

Liebe Mitglieder,

auch unser Berufstand ist von der Corona-Pandemie stark getroffen.
Die Vieh- und Fleischmärkte sind in den letzten Tagen verunsichert und werden es auch noch auf unbestimmte Zeit bleiben.
Eine solche Situation gab es für unsere Branche(n) in den letzten Jahrzehnten noch nie, dennoch müssen wir deshalb nicht in Panik verfallen.
Wenn es nötig sein sollte, melden Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter an.
Nutzen Sie die vorhandenen Fördertöpfe von Bund und Ländern für einen (Soforthilfe-) Zuschuss.
Unsere Bundesgeschäftsstelle gibt Ihnen gerne Hilfestellung.

Wir sind auch in der schwierigen Zeit stets für Sie da:

EINIGKEIT MACHT STARK!

Unsere Branche verdient mehr Anerkennung!

Lesen Sie den Kommentar der Chefredakteurin unserer VIEH- UND FLEISCHHANDELSZEITUNG Wer sorgt eigentlich für die Versorgung? vorab schon im Bereich Interna.

 

 

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN in Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesländer haben sich aufgrund der aktuellen Situation auf erleichterte innerstaatliche Verbringungsregelungen für Kälber geeinigt, da das Risiko einer Verschleppung der BTV8 durch das Verbringen ungetesteter Kälber vom FLI aktuell auf gering heruntergesetzt wurde. Das FLI weist aber darauf hin, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei Kälbern wieder erhöhen kann, wenn es in der vektoraktiven Zeit 2020 zu vermehrten Ausbrüchen kommen sollte. Dem kann jedoch durch eine ordnungsgemäße Grundimmunisierung von weiblichen Rindern vor der Belegung entgegengewirkt werden.

Folgender Beschluss wurde am 30.03.20 von den Ländern angenommen und gilt ab heute, dem 31.03.20:

 

Von unserem Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. erhielten wir die folgenden Informationen, die im Bereich Interna heruntergeladen werden können.

Herzlichen Dank!

 

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN (Rheinland-Pfalz) teilt uns wie folgt mit (Gz.: 104-85 102-20-1/2020-1):


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 23.03.2020, in der ich auf eine mögliche Einschränkung der veterinärmedizinischen Untersuchungen hingewiesen hatte. Aufgrund der zunehmenden Corona-Infektionen sieht es das Land als geboten an, alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Landesuntersuchungsamt zur Untersuchung der Menschen auf COVID-19 umzurüsten.

Das bedeutet, dass Untersuchungen auf Blauzungenkrankheit (BT) zu Handelszwecken nur noch bis zum 9. April 2020, 10:00 Uhr, durchgeführt werden können und bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden müssen. Alle nach diesem Zeitpunkt eintreffenden Proben werden nicht mehr auf BT untersucht, sondern unschädlich beseitigt. Bitte senden Sie nach diesem Zeitpunkt keine BT-Handelsblutproben mehr an das LUA.

 
23.03.2020
BVVF - WIR VERTRETEN DEN MITTELSTAND

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
das Coronavirus schränkt unser gesellschaftliches Leben immer stärker ein.
Diese Entwicklungen spüren auch wir in der Bundesgeschäftsstelle.

Da wir - voraussichtlich - ab Mitte dieser Woche auf unbestimmte Zeit komplett auf Home-Office umstellen werden, möchten wir Sie bitten, uns Ihr Anliegen per Mail zukommen zu lassen.
Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass die Zentralrufnummer ab diesem Zeitpunkt nicht besetzt ist und Telefaxe nicht zeitnah bearbeitet werden können.
Die Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftstelle sind aber über die jeweiligen Durchwahlen und Mailadressen während der normalen Bürozeiten erreichbar.

Selbstverständlich möchten wir Sie trotzdem mit den wichtigsten Informationen versorgen. Auch hier genügt eine kurze Mail: info (at) dvfb.org

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 
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Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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