DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDie am 15. September 2020 gefundenen 5 ASP-Verdachtsfälle wurden bestätigt. Mittlerweile sind 4 weitere Verdachtsfälle im Landkreis Spree-Neiße in der Nähe des ersten Fundortes gefunden worden. Das Ergebnis wird heute erwartet. Der Landkreis Oder-Spree hat ein Kerngebiet (3 km Radius, eingezäunt), ein gefährdetes Gebiet (Radius von 20 bis 25 km) sowie eine Pufferzone eingerichtet, die insgesamt drei Landkreise betrifft. Die Pufferzone beginnt im Norden bereits nördlich von Frankfurt (Oder) und reicht im Süden bis an die Grenze zu Sachsen. Währenddessen geht die Suche nach Fallwild weiter. Das Land Brandenburg hat die Prämien hierzu nochmals erhöht. Die entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17.09.2020 mit Kartenmaterial erhalten Sie im Bereich Interna. 16.09.2020
Gestern wurden 5 neue ASP-Verdachtsfälle in Brandenburg bekannt. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein. Die Tiere wurden 7 km nördlich des ersten Fundortes in der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Die Untersuchung durch das nationale Labor des FLI auf der Insel Riems läuft. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Interna. 14.09.2020
In der vergangenen Woche wurde ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein in Brandenburg bestätigt. Da es sich bei dem Fund um einen stark verwesten Kadaver handelte, ist es unklar, wie weit der Erreger bereits verbreitet ist. Es wurde in Kerngebiet (4 km u den Fundort), eine Gefährdungszone (15 km bis zu 24 km um den Fundort) sowie eine Pufferzone (30 km um den Fundort) eingerichtet. Die Zonen reichen bis nach Polen hinein. Die Kernzone wurde eingezäunt - sie betrifft jeweils zur Hälfte den Landkreis Spree-Neiße und Oder-Spree. Laut Verbraucherministerium gibt es in der Gefährdungszone rund 20 Schweinehalter, ein Halter mit 5.000 Schweinen ist sieben Kilometer vom Fundort entfernt. Die entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald mit einer genauen Karte bzw. den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission mit Benennung des Seuchengebietes erhalten Sie im Bereich Interna. Nach der Bestätigung der Afrikanische Schweinepest in Brandenburg haben nach derzeitigen Infomationen folgende Länder den Export von Schweinen, Schweinefleisch, Schweinefleischerzeugnissen und Nebenprodukten aus Deutschland verboten: Korea, Mexiko, Japan, Singapur, China, Südafrika, Argentinien, Brasilien, Philippinen, Ukraine, Malaysia, Ukraine Nähere Informationen erhalten Sie in de Bundesgeschäftsstelle. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass es in Brandenburg einen amtlichen Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest gibt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat den Verdacht bei einem Wildschwein-Kadaver festgestellt, der wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neisse-Kreis gefunden wurde.
22.07.2020
Der Syndikus der Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V., Patrick Steinke, beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe der Vieh- und Fleischhandelszeitung – VFZ – mit dem Thema
Den Beitrag können Sie vorab bereits jetzt im Bereich Interna lesen. 03.07.2020
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVFleischwirtschaft) NRW vom 1. Juli 2020 zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft kann nachfolgend heruntergeladen werden. 26.06.2020
Bundesministerin Julia Klöckner und die Landesministerinnen Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen) und Barbara Otte Kinast (Niedersachsen), haben am 26. Juni 2020 gemeinsam im
Wörtlich heißt es:
Quelle:
Das Die Mitteilung Nr. 027/2020 des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR - vom 19. Juni 2020 kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |