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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns die aktuelle, zwischen den Ländern abgestimmte, Fassung des Handbuchs Tiertransporte (Stand 2020) übermittelt.

 

Das Handbuch und den Link inklusive Anlagen finden Sie im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns den Leitfaden zur Bewertung der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit von Schweinen übermittelt. Der Leitfaden wird auch, so die weitere Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, als Anlage ins aktuell überarbeitete Handbuch Tiertransporte aufgenommen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Den Leitfaden können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MLR Baden-Württemberg teilt Folgendes mit:

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Auslöser stellt der Handel mit Spanien dar.

Bezüglich der Zertifizierung von Bestandsimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit für das nationale und innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren wurde in Abstimmung mit dem Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgende Ausführungen getroffen:

Um die Anforderung an einen, gegen BTV geimpften Bestand, zertifizieren zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, alle zum jeweiligen Zeitpunkt im Betrieb vorhandenen, impffähigen Rinder nach den Angaben des Impfstoffherstellers wenigstens einmal pro Jahr zu impfen. Das heißt, das alle Rinder, die älter als 3 Monate sind, eine Grundimmunisierung oder eine Wiederholungsimpfung erhalten. Masttiere sind bei der Bestandsimpfung grundsätzlich mit miteinzubeziehen. Ist eine Impfung von Tieren aufgrund der Nutzungsart und/oder des Alters nicht ohne Gefahr für Leib und Leben von Mensch und Tier möglich, kann von der Impfung einzelner Tiere oder Tiergruppen abgesehen werden.

 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gibt Transport von Rindern nach Marokko frei

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2020 (20 B 1958/20) die aufschiebende Wirkung einer Klage den Transport von Rindern nach Marokko wiederhergestellt.

Die Anmerkungen zum Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2020 (20 B 1958/20) und zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Dezember 2020 (21 L 2339/20) von Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e.V., Bonn, erscheinen in der nächste Ausgabe der VFZ.

Eine Vorabveröffentlichung finden Sie im Bereich Interna.

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Im Veterinärbereich und hierbei insbesondere bezüglich der Abfertigung von Tieren und tierischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in das VK möchte ich nochmals auf die Bedingungen, welche ab dem 1. Januar 2021, in einem zeitlich abgestuften Verfahren, seitens des VK implementiert werden, verweisen. Dieses Kontrollregime wird in drei Phasen implementiert mit Regelungen, welche jeweils stufenweise ab 1. Januar 2021, 1. April 2021 und 1. Juli 2021 gelten werden.

Das Schreiben mit den entsprechende Links finden Sie im Bereich Interna.

 
Reinhold Koller, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes e. V.

Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband kritisiert PETA scharf für die Forderung, den Schlachtbetrieb von VION in Furth im Wald dauerhaft einzustellen.

München/Berching – Die von der Tierschutz-Organisation PETA aufgestellte Forderung nach endgültiger Schließung des Schlachtbetriebs in Furth im Wald hat der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Reinhold Koller, als verantwortungslos und absolut kontraproduktiv im Hinblick auf Tierschutz und regionale Erzeugung hochwertiger Fleischwaren kritisiert. PETA hatte in einer Pressemitteilung am 7. November 2020 versucht, einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Fleisch und Pandemien herzustellen.

Durch eine dauerhafte Schließung des Schlachthofs in Furth im Wald hätten wir im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz keine Möglichkeit mehr, Rinder zu schlachten. Das führt nicht nur dazu, dass wir Schlachttiere dann über erheblich weitere Strecken transportieren müssten, sondern auch dazu, dass die allseits gewünschte regionale Erzeugung von gesunden Lebensmitteln konterkariert wird. Vor dem Hintergrund der guten Viehhaltung in der Oberpfalz ist die Schließung des letzten Rinderschlachthofs im Regierungsbezirk genau der falsche Weg. Reine FAKE NEWS im Stile von Donald Trump sind die Behauptungen von PETA, dass 75 % aller neu auftretenden Infektionskrankheiten vom Tier auf den Menschen beim Fleischkonsum übertragen werden. Wir schätzen seriöse Tierschutzorganisationen wie beispielsweise den Deutschen Tierschutzbund, mit dem wir auf Bundesebene auch schon gemeinsame Vorstandssitzungen organisiert haben. Die Vorgehensweise von PETA erinnert allerdings stark an den Wahlkampf von Donald Trump. Eine so krasse Verdrehung von Tatsachen können wir nicht weiter hinnehmen! so Reinhold Koller, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes.

Koller fordert PETA auf, das Recht des Verbrauchers auf Fleischkonsum anzuerkennen. Dieses Recht gehöre zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten unserer Gesellschaft genauso wie das Recht, auf Fleisch in der Ernährung zu verzichten. Wenn PETA in einer Zeit, in der Grundrechte ohnehin im großen Umfang eingeschränkt werden, den Verbrauchern den Fleischkonsum verbieten möchte, könne man den Verbraucher nur aufrufen, PETA zu boykottieren.

Reinhold Koller: PETA verkennt, dass die ganz große Mehrheit der Gesellschaft Fleisch als gesundes, hochwertiges und vor allem äußerst schmackhaftes Lebensmittel schätzt und nicht gewillt ist, die ideologisch verbrämten Verbote vermeintlicher Tierschützer zu akzeptieren. Fragen Sie einmal die Partei der GRÜNEN, welche Erfahrungen dort mit dem geforderten Verzicht auf Fleisch an Freitagen gemacht wurden. Die GRÜNEN haben sich damals mit der Forderung nach einem Veggieday als Verbots- und Reglementierungspartei geoutet, was auch bei den grünen Stammwählern für Unverständnis und Abwanderung gesorgt hat. Anstatt fehlenden Tierschutz außerhalb europäischer Grenzen ins Visier zu nehmen, hat PETA es sich offensichtlich zum Ziel gemacht, die heimische Fleischwirtschaft ohne Grund an den Pranger zu stellen, obwohl unsere Tierschutzstandards weltweit zu den Besten gehören. Dieses Vorgehen von PETA ist verwerflich und verantwortungslos gegenüber den Beschäftigten unserer Branche, die in jedem Lockdown für gutes Essen auf dem Teller sorgen!

 

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund – Hausschweinbestände weiterhin nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.

Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht.

Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz.
In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle.

Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde in Sachsen muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.

Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).
Außerdem werden wir den zentralen Krisenstab Tierseuchen mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung der Staatssekretärin im BMEL, Beate Kasch, erneut einberufen.

Auf Initiative des BMEL werden Schutzmaßnahmen, wie der Aufbau von festen Zäunen, seitens der Europäischen Union kofinanziert.

Für die bisher ergriffenen Maßnahmen und das koordinierte Vorgehen zur Seuchenbekämpfung wurde Deutschland von der Europäischen Kommission explizit in der vergangenen Woche gelobt und bestärkt.

 

Mit weiteren Fällen von ASP, die gestern aus Brandenburg gemeldet wurden, erhöht sich die Gesamtzahl der nachgewiesen ASP-Fälle in Deutschland auf insgesamt 117.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Sie gehören nicht zu den Infrastrukturkosten, die bei der Berechnung der Mautgebühren zugrunde zu legen sind….

Das hat der Europäische Gerichtshof am 28. Oktober 2020 entschieden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Weiter ….. im Bereich Interna.

Dort finden Sie auch das Urteil und die Pressemitteilung des EuGH vom 28. Oktober 2020.

 

Insgesamt jetzt 103 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen.

Alle Wildschweine stammen aus dem ersten Kerngebiet (Landkreis Oder-Spree).

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hinweis in eigener Sache: Künftig werden wir die Meldungen des BMEL nur noch an dieser Stelle veröffentlichen, wenn es neue Kerngebiete geben sollte.

 

Das BMEL hat uns den Brief von Frau Bundesministerin Klöckner an Herrn Bundesminister Heil übermittelt.

Bundesministerin Klöckner hat jetzt auch die niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Carola Reimann, aufgefordert, sich gemeinsam mit allen Beteiligten für flexible Lösungen zur Öffnung der Schlachtbetriebe an Sonn- und Feiertagen einzusetzen.

Diese finden Sie im Bereich Interna.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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