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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW teilt mit:

Eine regelmäßige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist wichtig, denn nur so können die Schafe, Ziegen und Rinder vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt und weiterhin freier Handel betrieben werden. Die Impfung kann jederzeit begonnen werden. Vor dem Hintergrund des sich ebenfalls ausweitenden BTV-4-Geschehens in Frankreich wird die Impfung gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) dringendst empfohlen.

NEU: In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 22.01.2019 von der Tierseuchenkasse für die Impfung gegen BTV 8 eine Beihilfe in Höhe von 1,-€ je Impfdosis/je Rind.

Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind:

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW teilt mit:

Aufgrund eines weiteren bestätigten BTV8 Ausbruchs am 18.01.2019 in Seibersbach im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz werden in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nachfolgende Städte und Kreise gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit zusätzlich zum Sperrgebiet erklärt:
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Siegen-Wittgenstein
Hochsauerlandkreis
Kreis Olpe
Märkischer Kreis
Hagen
Wuppertal
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Mettmann
Düsseldorf
Leverkusen
Remscheid
Solingen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

In Bayern tangiert die Restriktionszone folgende Regierungsbezirke:
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 7/19)

Regierungsbezirk Unterfranken: LKr. Aschaffenburg, Lkr. Main-Spessart und Lkr. Miltenberg.

Regierungsbezirk Schwaben: Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu, Lkr. Neu-Ulm sowie die Kreisfreien Städte Memmingen und Kempten.

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns wie folgt mit:

…Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche wieder ein Stück näher an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes. Nahezu vollständig im Sperrgebiet liegen nun die Kreise in Süd- und Mittelhessen. Die einzige Ausnahme bilden wenige Gemeinden im nordöstlichen Vogelsbergkreis, die noch nicht dem Sperrgebiet angehören. In Nordhessen sind einzelne Gemeinden in den südlichen bzw. westlichen Regionen der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Fulda und des Schwalm-Eder-Kreises von Sperrmaßnahmen betroffen.
Insbesondere der Handel von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Sperrgebiet in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist durch EU-Vorgaben streng geregelt……

Weiter im Bereich Interna.Dort kann auch die Karte (Lagedarstellung vom 21.01.2019 um 15:07 Uhr) heruntergeladen werden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MLR teilt uns soeben wie folgt mit:

… Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Information des BMEL genehmigt Frankreich die Verbringung aus der deutschen Sperrzone nach Frankreich ohne zusätzliche Bedingungen bezüglich BTV Serotyp 8 nach den Verbringungsregeln des Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007. Demnach erkennt Frankreich die Zonen als gleichwertig an.

Gleichzeitig hat BMEL den französischen Kollegen mitgeteilt, dass die Verbringung von BTV-empfänglichen Tieren aus der französischen Sperrzone in die deutsche Sperrzone bis auf Weiteres nach den einschlägigen Vorschriften des Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 zu erfolgen hat. Die französische Sperrzone besteht zusätzlich wegen Ausbruch der BTV-4. …

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Aufgrund neuer Ausbrüche in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden auch weitere hessische Landkreise zu Sperrzonen erklärt.

Weitere Details hierzu sowie eine Karte mit den betroffenen Landkreisen finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben erfahren wir, dass Teile von Nordrhein-Westfalen zum Sperrgebiet erklärt wurden.

Hierbei handelt es sich um:

Kreis Euskirchen
Städteregion Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Bundesstadt Bonn
Stadt Köln
Kreis Heinsberg die Städte Übach-Palenberg und Geilenkirchen.

Weitere wichtige Informationen (Tierhaltererklärungen, Karten, Optionen für das Verbringen aus der Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands, u. a.) finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

In Rheinland-Pfalz ist per Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt RLP das gesamte Bundesland zum Sperrgebiet erklärt worden:

Die Allgemeinverfügung finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

…Sehr geehrte Damen und Herren,
BMEL möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass den Mitgliedsstaaten NLD, ITA und ESP jeweils ein entsprechendes Memorandum zur Verbringung von unter 90-Tage alten Kälbern aus dem wegen des Auftretens von Blauzungenvirus des Serotyps 8 eingerichteten Sperrgebiets in den jeweiligen Mitgliedsstaat unterbreitet wurde. …

Weiter im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf die Veranstaltung Workshop Afrikanische Schweinepest – richtig agieren vor und während der Krise am 06.02.2019 in Münster (Westf., Halle Münsterland) aufmerksam machen.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Registrierungs-/Teilnahmebedingungen sowie den Online-Link für die Anmeldung finden Sie in der nachfolgenden Datei.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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