DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas LANUV NRW teilt mit: Eine regelmäßige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist wichtig, denn nur so können die Schafe, Ziegen und Rinder vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt und weiterhin freier Handel betrieben werden. Die Impfung kann jederzeit begonnen werden. Vor dem Hintergrund des sich ebenfalls ausweitenden BTV-4-Geschehens in Frankreich wird die Impfung gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) dringendst empfohlen. Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind: Weitere Informationen im Bereich Interna. Das LANUV NRW teilt mit: Weitere Informationen im Bereich Interna. In Bayern tangiert die Restriktionszone folgende Regierungsbezirke: Regierungsbezirk Unterfranken: LKr. Aschaffenburg, Lkr. Main-Spessart und Lkr. Miltenberg. Regierungsbezirk Schwaben: Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu, Lkr. Neu-Ulm sowie die Kreisfreien Städte Memmingen und Kempten. Weitere Informationen im Bereich Interna. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns wie folgt mit:
Weiter im Bereich Interna.Dort kann auch die Karte (Lagedarstellung vom 21.01.2019 um 15:07 Uhr) heruntergeladen werden.
Das MLR teilt uns soeben wie folgt mit:
17.01.2019
Aufgrund neuer Ausbrüche in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden auch weitere hessische Landkreise zu Sperrzonen erklärt. Weitere Details hierzu sowie eine Karte mit den betroffenen Landkreisen finden Sie im Bereich Interna. Sehr geehrte Damen und Herren, soeben erfahren wir, dass Teile von Nordrhein-Westfalen zum Sperrgebiet erklärt wurden. Hierbei handelt es sich um: Kreis Euskirchen Weitere wichtige Informationen (Tierhaltererklärungen, Karten, Optionen für das Verbringen aus der Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands, u. a.) finden Sie im Bereich Interna. In Rheinland-Pfalz ist per Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt RLP das gesamte Bundesland zum Sperrgebiet erklärt worden: Die Allgemeinverfügung finden Sie im Bereich Interna. Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Weiter im Bereich Interna. Sehr geehrte Damen und Herren, Weitere Informationen zum Programm, zu den Registrierungs-/Teilnahmebedingungen sowie den Online-Link für die Anmeldung finden Sie in der nachfolgenden Datei. |
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KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |