DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell![]() Das MUEEF Rheinland –Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1): Sehr geehrte Damen und Herren, 29.03.2019
![]() Aus Hessen wird uns soeben (V 54 – 19b 26 14 e -3-) wie folgt mitgeteilt: Betreff: Tierseuchenbekämpfung_BTV - Verlängerung der erleichterten Verbringungsregelungen … Hier: Verlängerung der erleichterten Verbringungsregelungen bis zum 30.04.2019 In der heutigen Telefonkonferenz haben sich die Vertreter von BMEL, PEI, FLI und den Bundesländern darauf verständigt, dass die Befristung für die erleichterten Verbringungsregelungen bis zum 30. April 2019 verlängert wird. Nach Ostern wird das FLI eine Risikobewertung zur Verfügung stellen, in der das Risiko der Verschleppung von BTV8 unter besonderer Berücksichtigung des Gnitzenaufkommens und intrauteriner BTV8-Infektionen bewertet werden wird. Zukünftige Regelungen werden von dieser Risikobewertung abhängig sein ![]() Sehr geehrte Damen und Herren, Zu der Frage, ob dies möglicherweise eine Ausdehnung der Restriktionszonen in Deutschland zur Folge hat, liegen zur Zeit noch keine Informationen vor. Sobald dies der Fall sein sollte, informieren wir umgehend. ![]() Das MUEEF Rheinland –Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1#37): Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte leiten Sie diese Informationen schnellstmöglichst weiter. Mit freundlichen Grüßen ![]() Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt uns soeben (Az.: 33-9124.20) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn
Daher wird weiterhin dringend die Impfung in den Beständen empfohlen soweit Impfstoffe verfügbar sind. ![]() Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine Nachricht vom 14.03.2019, in der ich über die erfolgreiche Abstimmung eines Abkommens mit den Niederlanden zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen Restriktionszone unterrichtet habe. Auf Grund von Nachfragen und dem BMEL zugeleiteten Unmutsbekundungen über dieses Abkommen und die damit verbundenen tiergesundheitlichen Garantien möchte ich Ihnen kurz die Hintergründe für das Zustandekommen dieser Vereinbarung erläutern: ![]() Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland -Pfalz (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1#35) teilt uns soeben wie folgt mit:
Tierarzneimittel, die hauptsächlich zur Kontrolle des Fliegenbefalls zugelassen sind, müssen für die Anwendung gegen Gnitzen (Culicoides spp.) entsprechend § 52 a AMG umgewidmet werden, da eine Zulassung für diese Indikation in Deutschland nicht existiert. Laut einschlägiger wissenschaftlicher Literatur bieten Pyrethroide wie z.B. Deltamethrin einen gewissen Schutz gegen Gnitzenbefall (bis zu 86 %, Weiher, 2014). Nachfolgende Wirkstoffe besitzen insektizide + Repellentien-Wirkung und sind derzeit als Fertigarzneimittel für Rinder in Deutschland zugelassen: 14.03.2019
![]() Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise darauf hin, dass entsprechend den im Memorandum genannten Bedingungen, die anliegende zusätzliche Gesundheitsbescheinigung zusätzlich zum TRACES-Zertifikat auszufüllen und amtlich zu unterzeichnen und siegeln ist. Das Memorandum und die zusätzliche Gesundheitsbescheinigung können im Bereich Interna heruntergeladen werden. ![]() Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Das Memorandum wurde mit heutigem Tag postalisch zur Unterzeichnung an NLD versandt. Sobald das von NLD unterzeichnete Dokument wieder im BMEL vorliegt und damit gültig ist, erhalten Sie umgehend Nachricht, sodass die Verbringung der Kälber unter den vereinbarten Bedingungen erfolgen kann. Das Memorandum und die ergänzende Gesundheitsbescheinigung können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Für die übrigen Länder, mit denen BMEL verhandelt liegen gegenwärtig (10:00 Uhr) keine weiteren Informationen vor. Im Bereich Interna finden Sie aktualisierte Übersichten über die Restriktionszonen. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |