DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellIm Verlauf der letzten 3 Jahre hat eine von der EU Kommission geförderte internationale Projektgruppe Leitfäden für die Bereits im Jahr 2015 haben der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. und einige seiner Landesverbände eine freiwillige Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet. Der Gesetzgeber hat nun, wie bereits mehrfach angekündigt, gehandelt und mit der Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 2017, Seite 2148) ist es seit dem 1. September 2017 verboten, ein Säugetier, ausgenommen Schafe und Ziegen, das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben. Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: "Sehr geehrte Damen und Herren, Zudem halte ich es für empfehlenswert, Arbeitskräfte, die aus den oder über die von ASP betroffenen Gebieten in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechischen Republik, Belarus, Russland oder der Ukraine nach Deutschland einreisen und hier in landwirtschaftlichen Betrieben saisonal arbeiten, über die von Lebensmitteln tierischer Herkunft ausgehenden Gefahren von ASP aufzuklären. … Wir unterstützen die Aktion des BMEL nachdrücklich und bitten auch um Sensibilisierung Ihrer Fahrer*Innen, Mitarbeiter*Innen und Geschäftspartner*Innen. Gerne können Sie den Flyer nachfolgend herunterladen und verteilen! Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat ein Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern veröffentlicht. Das Merkblatt kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 05.07.2017
Auf der Sitzung des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch am 5. Juli 2017 wies die Chefveterinärin Deutschlands Dr. Schwabenbauer nochmals auf die neu festgestellten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik hin. Sie betonte, dass im Falle des Auftretens der ASP in Deutschland beispielsweise die Die Folgen hiervon sind gravierend. Eine Wiederöffnung kann Jahre dauern.
Wir nehmen diesen jüngsten Ausbruch der ASP erneut zum Anlass, wie bereits im Jahr 2016, Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger auf Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche hinzuweisen: Das BMEL teilt uns soeben unter anderem wie folgt mit:
Das Schreiben des BMEL und die aktualisierte Liste der zugelassenen Kontrollstellen finden Sie im Bereich Interna.
Schleswig-Holstein und Hamburg haben offiziell den Status BHV1-frei erhalten und dürfen ab dem 29. März 2017 ohne Einschränkungen Rinder mit BHV1-freien Regionen handeln.
Der entsprechende Durchführungsbeschluss 2017/486 der EU-Kommission wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowohl Unternehmen als auch Fahrerinnen und Fahrer, waren am 10. Dezember 2016 nach Wettringen ins Hotel zur Post gekommen, um an der vom Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) initiierten und durchgeführten Schulung im Rahmen des DVFB-Projekts Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern Die – für Menschen ungefährliche – Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf; in den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Länder Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Es besteht immer die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Zuletzt kam es Anfang August in der polnischen Gemeinde Wysokie Mazowieckie zu einem neuen Ausbruch. Die Gemeinde liegt 50 km westlich von allen bisher aus Polen gemeldeten Fällen. Die U.E.C.B.V. hat uns ein Schreiben der Animals’ Angels übermittelt. Hierin werden Vorsichtsmaßnahmen beschrieben, Das Merkblatt kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |