DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellVom BMELV haben wir eine "Übersicht zu den Verbringungsregelungen für lebende Wiederkäuer entsprechend der nunmehr erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1266/2007" erhalten. Diese kann im Bereich Interna eingesehen werden. Ein weiterer Fall der Blauzungenkrankheit wurde im Kanton Solothurn bei einem Rind entdeckt. Die Schutzzone, welche bislang die Kantone BS, BL, SO und AG umfasste, wurde ausgeweitet und betrifft neu auch einen Teil des Kantons JU. Mehr mit den genauen Regelungen und einer Karte der Gebiete im Bereich Interna. Die BLE teilt uns Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren, die BLE-Bekanntmachung Nr. 24/07/31 im Rahmen der privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch wurde nach Veröffentlichung der VO (EG) Nr. 1267/2007 am 27.10.07 in einigen Punkten aktualisiert. Außerdem wurden einige der Formulare redaktionell etwas verändert. Alle Unterlagen finden Sie im Bereich Interna. Die Blauzungenkrankheit wurde in der Schweiz in einem Rindviehbestand im Kanton Basel Stadt festgestellt. Der Kantonstierarzt hat in Absprache mit dem Bundesamt für Veterinärwesen Sofortmassnahmen auf dem betroffenen Bestand eingeleitet. Mehr im Bereich Interna. Die EU-Kommission hat heute die neue Verordnung über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit formell angenommen. Sie soll morgen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann 5 Tage später, d. h. am 1. November in Kraft. Mehr im Bereich Interna. Im Bereich Interna kann auch die Verordnung heruntergeladen werden. Die BLE teilt Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuellen Bedingungen im Rahmen der PLH Schweinefleisch werden voraussichtlich erst ab Freitag, 26.10.2007 auf unserer Homepage zur Verfügung stehen. Alle uns von der BLE übermittelten notwendigen Unterlagen finden Sie im Bereich Interna. Dort finden Sie auch die am 27. Oktiober 2007 veröffentlichte Verordnung der EU - Kommission mit besonderen Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch. Ab dem 15. November 2007 kann die zuständige Behörde beschließen, dass der amtliche Tierarzt in bestimmten Schlachthöfen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt werden, während der Fleischuntersuchung nicht jederzeit anwesend sein muss. In solchen Fällen hat ein amtlicher Fachassistent die Fleischuntersuchung durchzuführen, was zu einer Verringerung der finanziellen Belastung für Betriebe mit geringem Durchsatz beitragen könnte. Das bilaterale Übereinkommen zwischen Deutschland und Dänemark zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit liegt nun vor. Es soll am 25. Oktober in Kraft treten. Mehr im Bereich Interna. hier: Blauzungenkrankheit; Änderung der Anlage zur Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation (Stand: 12.01.2006); Hinweise zur Zertifizierung Das BMELV teilt und Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat die Voraussetzungen mitgeteilt, unter denen Zuchtrinder nach Russland exportiert werden können. Nunmehr können Zuchtrinder aus der 20- und 150- km-Zone ausgeführt werden, wenn…. WEITER im Bereich Interna.
Auf der sehr gut besuchten 60. Generalversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. in Münster wurde am heutigen Tag der Vorstand bestätigt:
Im Vortragsteil referierte Dr. Wilhelm Jäger von der Firma Tönnies unter anderem über die Themen EU-Lebensmittelrecht und Salmonellenmonitoring. Am Morgen fand der 1. Ergänzungslehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises statt. Unter der Leitung von Dr. med. vet. Barbara Schulze - Schleithoff hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Pensum zu absolvieren. Aber die Mühe in dem voll besetzten Raum hat sich gelohnt: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Prüfung bestanden! |
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
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Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |